Allgemeine Bedingungen zur Nutzung von Smart Abstract
Präambel
Smart Abstract ist eine internetbasierte, modular aufgebaute Software zur Einreichung, Bewertung und Planung von Kongressbeiträgen. Diese zu Gunsten von congree – Gabriele Köhn urheberrechtlich geschützte Software wird zur Nutzung über das Internet als SaaS-Lösung bereitgestellt.
Durch Ausfüllen des Anmelde- und Konfigurationsformulars für ein Projekt signalisiert der Kunde, dass er Smart Abstract als SaaS-Lösung nutzen möchte und erklärt sich mit den nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen einverstanden:
1 Geltungsbereich
1.1 In den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nachfolgende Begriffe wie folgt geklärt:
- Unter „Provider“ wird die Inhaber geführte Agentur für Neue Medien für Wissenschaft und Wirtschaft verstanden mit Sitz in Bremen, Deutschland. Inhaberin ist Gabriele Köhn.
- „Vertrag“ steht übergreifend für einen Software as a Service (SaaS) – Vertrag inkl. etwaiger Vereinbarungen zwischen den Kunden und dem Provider.
- Unter „Kunde“ wird die Partei oder die 100%ige Tochtergesellschaft verstanden, die durch Unterzeichnung des Vertrages, des Bestellformulars oder durch Erteilen von einem anderen Auftrag das Nutzungsrecht an Smart Abstract erwirbt.
1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für künftige Verträge mit dem Kunden auch dann, wenn auf die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
Der Vertrag gilt ohne Ausnahme für alle Smart Abstract Top-Level-Domains sowie den verschiedenen Sub-Domains und Aliases, unter denen die Vertragssoftware Smart Abstract zur Verfügung gestellt wird, unabhängig davon wo sich Nutzer von Smart Abstract registrieren und anmelden.
1.3 Angebote vom Provider sind freibleibend und nur als Aufforderung an den Kunden zu verstehen, einen Auftrag zu erteilen, der dann als Angebot zum Abschluss eines Vertrages betrachtet wird und erst mit ausdrücklicher Bestätigung seitens congree zustande kommt. Die Annahme des Vertrags erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung beider Seiten.
2 Softwareüberlassung
2.1 Der Provider stellt dem Kunden die in der Auftragsbestätigung und in der Benutzerdokumentation abschließend beschriebene Vertragssoftware zur Nutzung in der jeweils aktuellen Version zur Verfügung. Der Kunde erhält somit die technische Möglichkeit und Berechtigung, auf die Vertragssoftware, welche auf einem zentralen Server gehostet wird, mittels Internet zuzugreifen und die Funktionalitäten der Vertragssoftware im Rahmen dieses Vertrages zu nutzen.
2.2 Smart Abstract wird von dem Provider oder von einem von ihm beauftragten Rechenzentrum an dem Routerausgang des Rechenzentrums zur Nutzung bereitgestellt. Smart Abstract verbleibt dabei auf dem Server von dem Provider. Die Anbindung des Kunden an ein Netzwerk, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffung und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- oder Software ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.
2.3 Die Bereitstellung (Betriebszeit) von Smart Abstract erfolgt an 7 Tage täglich 24 Stunden. Hierbei beträgt die durchschnittliche Verfügbarkeit bei 97,5 Prozent im Monatmittel. Während der übrigen Zeiten (Wartungszeiten) kann die Anwendung dennoch, ggf. mit Unterbrechungen und Einschränkungen, verfügbar sein; es besteht jedoch kein Anspruch auf Nutzung. Falls in den Betriebszeiten Wartungsarbeiten erforderlich werden und die Anwendung deshalb nicht zur Verfügung steht, wird der Provider dem Kunden hierüber nach Möglichkeit rechtzeitig informieren. Es wird die regulären Wartungszeiten zum Ausgleich in mindestens gleichem Umfang einschränken.
3 Benutzerdokumentation
Der Provider stellt auf dem Webportal eine Benutzerdokumentation ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung. Diese enthält nähere Hinweise und Bestimmungen zur Nutzung von Smart Abstract. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Benutzerdokumentation zu bearbeiten oder zu verbreiten, oder sie außerhalb des vereinbarten Nutzerkreises zugänglich zu machen.
4 Datenspeicherung
Der Provider stellt dem Kunden den in der Auftragsbestätigung abschließend beschriebenen Speicherplatz zur Verfügung und übernimmt die Sicherung der übertragenen Daten. Er stellt durch den Einsatz geeigneter Mittel, Virenscanner und Firewalls sicher, dass unberechtigte Zugriffe auf die Daten des Kunden und die Übermittlung schädigender Daten, verhindert bzw. unterbunden werden, soweit dies mit angemessenem wirtschaftlichen und technischen Aufwand möglich ist. Dem Kunden ist jedoch bekannt, dass ein vollständiger Schutz vor schädigenden Daten nicht möglich ist. Falls eine Gefährdung auf andere Weise nicht technisch und wirtschaftlich angemessen und erfolgsversprechend beseitigt werden kann, ist der Provider berechtigt, mit schädigendem Code versehen Daten des Kunden zu löschen. Der Provider wird den Kunden hiervon unterrichten. Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen ist der Kunde verantwortlich.
5 Datensicherung
Soweit der Kunde Daten – gleich in welcher Form – an den Provider übermittelt, stellt der Kunde von diesen Daten Sicherungskopien auf eigenen Datenträgern her. Der Provider wird seine Server regelmäßig sichern und mit zumutbarem technischen und wirtschaftlichen Aufwand gegen Eingriffe Unbefugter schützen. Im Falle eines dennoch eintretenden Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Daten noch mal unentgeltlich auf den Server vom Provider übertragen.
6 Pflegeleistungen
Der Provider übernimmt die Pflege von Smart Abstract, insbesondere die Diagnose und Beseitigung von Fehlern innerhalb angemessener Zeit. Fehler sind wesentliche Abweichungen von der in Ziffer 2.1 festgelegten Spezifikation. Zusätzliche Pflegeleistungen können gegen gesonderte Vergütung erbracht werden.
7 Sonstige Leistungen des Providers
Soweit nicht ausdrücklich vorstehend erwähnt, schuldet der Provider keine weiteren Leistungen. Insbesondere ist er nicht zur Erbringung von Installations-, Einrichtungs-, Beratungs-, Anpassungs- und / oder Schulungsleistungen sowie zur Erstellung und Überlassung von Individualprogrammierungen bzw. von Zusatzprogrammen verpflichtet.
8 Nutzungsrechte
8.1 Der Provider räumt dem Kunden für die Laufzeit dieses Vertrages das entgeltliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht ein, Smart Abstract zu nutzen. Eine Überlassung von Smart Abstract an den Kunden erfolgt nicht. Soweit der Provider während der Laufzeit dieses Vertrages neue Versionen, Updates oder Upgrades bereitstellt, gilt das vorstehende Nutzungsrecht für diese ebenfalls. Der Provider ist zur Bereitstellung neuer Versionen, Upgrades, Updates nicht verpflichtet, soweit dies nicht zur Mängelbeseitigung zwingend erforderlich ist. Über die Zwecke des Vertrages hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, Smart Abstract oder andere als seine eigenen Daten zu nutzen, zu vervielfältigen, herunterzuladen oder Dritten außerhalb des vereinbarten Nutzerkreises zugänglich zu machen.
8.2 Soweit der Provider im Rahmen dieses Vertrages Datenbanken erstellt, stehen alle Rechte an diesen Datenbanken dem Kunden zu. Der Kunde bleibt auch nach Ende des Vertrages Eigentümer der Datenbanken. Er räumt dem Provider für die Dauer des Vertrages ein einfaches Nutzugsrecht an den Datenbanken ein, soweit dies zum Zwecke der Vertragserfüllung erforderlich ist.
8.3 Für jeden einzelnen Fall, in dem der Kunde die Nutzung der Vertragssoftware durch Dritte schuldhaft ermöglicht, hat der Kunde jeweils Schadensersatz in Höhe der Vergütung zu leisten, die im Falle des Abschlusses eines Vertrages während einer ordentlichen Vertragsdauer von zwei Jahren für einen einzelnen Nutzer angefallen wäre. Der Nachweis, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden vorliegt, bleibt dem Kunden vorbehalten. Alle weitergehenden Rechte von dem Provider bleiben durch die vorstehende Regelung unberührt.
8.4 Im Falle einer unberechtigten Nutzung bzw. Nutzungsüberlassung hat der Kunde dem Provider auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Name und Anschrift mitzuteilen.
8.5 Wird die vertragsgemäße Nutzung der Vertragssoftware ohne Verschulden von dem Provider durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so ist der Provider dazu berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. Der Provider wird den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Der Kunde ist in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet. Sonstige Ansprüche oder Rechte des Kunden bleiben unberührt.
Der Provider stellt dem Kunden für die Nutzung der unter Ziffer 2 vereinbarten Leistungen eine Benutzerkennung und ein Passwort (Zugangsdaten) zur Verfügung. Der Kunde wird das ihm von congree mitgeteilte Passwort bei der ersten Nutzung der Anwendung unverzüglich in ein neues, nur ihm bekanntes Passwort abändern. Der Kunde darf die Zugangsdaten nur den jeweils berechtigten Mitarbeitern zugänglich machen. Im Übrigen wird er die Zugangdaten geheim halten.
9 Mitwirkungsleistungen des Kunden
9.1 Der Kunde wird dem Provider einen Ansprechpartner benennen, der die zur Durchführung des Vertrags erforderlichen Auskünfte erteilt und Entscheidungen treffen kann. Änderungen in der Person des Ansprechpartners sind dem Provider unverzüglich mitzuteilen.
9.2 Der Kunde sorgt dafür, dass die Nutzer über einen Internetanschluss und eine geeignete Computerkonfiguration verfügen. Die Bedienung und die Aufrechterhaltung dieser technischen Voraussetzungen liegen allein in der Verantwortung des Kunden.
9.3 Der Kunde wird die ihm bzw. den Nutzern zugeordnete Nutzer- und Zugangsberechtigung sowie Identifikations- und Authentifikationssicherungen vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Sobald der Nutzer Anzeichen dafür hat, dass die Nutzungs- und Zugangsberechtigungen von einem Dritten unrechtmäßig erlangt wurden oder missbraucht werden könnten, ist der Kunde wegen Schadensminderungszwecken verpflichtet, den Provider umgehend hiervon zu informieren.
9.4 Der Kunde wird darüber hinaus die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er im Rahmen der Nutzung der Vertragssoftware personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift. Auch im Übrigen wird der Kunde sämtliche datenschutzrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Anforderungen beachten.
9.5 Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen wird der Kunde dem Provider unverzüglich melden. Stellt sich nach Prüfung einer Fehlermeldung des Kunden durch den Provider heraus, dass die Störung nicht innerhalb des Verantwortungsbereichs des Providers aufgetreten ist, kann der Provider dem Kunden die Kosten für die Prüfung der Fehlermeldung zu den jeweils geltenden Preisen in Rechnung stellen.
9.6 Bei der Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistung wird der Kunde alle anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland oder des Landes, aus dem der Zugriff auf die vertragsgegenständlichen Leistungen erfolgt, beachten. Insbesondere ist es ihm untersagt, Daten oder Inhalte einzustellen, die gegen Rechtsvorschriften oder die guten Sitten verstoßen, die fremde gewerbliche Schutz- und Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen.
9.7 Der Kunde ist für die von ihm bereit gestellten Daten und Inhalte selbst verantwortlich. Der Provider überprüft die Inhalte weder auf ihre Richtigkeit, noch auf Virenfreiheit noch auf ihre technische Verarbeitbarkeit hin.
9.8 Macht ein Dritter eine Rechtsverletzung durch die vom Kunden bereit gestellten Daten oder Inhalte geltend, ist der Provider berechtigt, die Inhalte ganz oder vorläufig zu sperren, wenn ein durch objektive Anhaltspunkte gerechtfertigter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Daten und / oder Inhalte bestehen. Der Provider wird den Kunden in diesem Fall auffordern, binnen einer angemessenen Frist den Rechtsverstoß einzustellen oder die Rechtmäßigkeit der Inhalte nachzuweisen. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht nach, ist der Provider unbeschadet weiterer Rechte und Ansprüche berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Aufwendungen, die der Provider durch die genannten Maßnahmen entstehen, kann der Provider dem Kunden zu den jeweils beim Provider gültigen Preisen in Rechnung stellen. Hat der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten, wird er dem Provider den daraus entstehenden Schaden ersetzen und den Provider insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter freistellen.
9.9 Im übrigen wird der Kunde alle sachdienlichen Mitwirkungsleistungen vornehmen, insbesondere wenn der Provider ihn dazu auffordert und die erforderlichen Maßnahmen einen angemessenen Aufwand nicht übersteigen.
9.10 Bei einem schwerwiegenden oder andauernden Verstoß des Kunden gegen seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag sowie bei wiederholten Verstößen ist der Provider berechtigt, nach seiner Wahl die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Kunden ganz oder teilweise vorübergehend einzustellen oder das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Kosten, die dem Provider durch die genannten Maßnahmen entstehen, kann er dem Kunden zu den jeweils gültigen Preisen in Rechnung stellen. Hat der Kunde die Rechtverletzung zu vertreten, so ist er zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
10 Vergütung
10.1 Der Provider erhält nach Vertragsabschluss von dem Kunden für jeden Beitrag, der über die Smart-Abstract-Websites verwaltet wird, ein Entgelt („Vermittlungsentgelt“) nach den zum Vertragsabschluss gültigen, vereinbarten Preisen. Soweit der Provider weitere in diesem Vertrag nicht ausdrücklich genannte Leistungen erbringt, gelten hierfür die jeweils beim Provider gültigen Preise. Die Preislisten können jederzeit auf der Internetseite vom Provider unter der Adresse „www.smart-abstract.com“ eingesehen werden.
10.2 Die Vergütungen wird in der schriftlichen Auftragsbestätigung abschließend vereinbart.
10.3 Der Provider kann die Preise für die vertraglichen Leistungen zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kosten ändern. Eine solche Änderung ist jedoch frühestens sechs Monate nach Vertragsschluss zulässig Der Provider wird dem Kunden die Änderungen spätestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich oder per E-Mail ankündigen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent des bisherigen Preises, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag im Ganzen mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats zu kündigen. In diesem Fall gelten bis zum Wirksamwerden der Kündigung die nicht erhöhten Preise.
10.4 Bei Zahlungsverzug von mehr als 2 Monaten ist der Provider zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.
10.5 Der Kunde darf nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Der Kunde darf seine Forderungen aus diesem nur mit schriftlicher Zustimmung des Providers an Dritte abtreten.
10.6 Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich die genannten Entgelte jeweils zuzüglich der derzeit gültigen und anfallenden Mehrwertsteuer.
11 Leistungsänderungen
11.1 Der Provider kann die vertragsgegenständlichen Leistungen jederzeit in einer für den Kunden zumutbaren Maße ändern. Die Änderung ist insbesondere dann zumutbar, wenn sie aus wichtigem Grund erforderlich wird, wie z.B. durch Störungen der Leistungserbringung durch Subunternehmer, und die Leistungsmerkmale wie in der Auftragsbestätigung beschriebenen weiterhin im Wesentlichen erfüllt sind. Der Provider wird den Kunden über die Änderung mindestens sechs Wochen vor deren Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail hinweisen.
11.2 Der Provider ist jederzeit dazu berechtigt, sein Leistungsangebot oder Teile desselben zu ändern oder zu ergänzen. Der Provider wird dem Kunden die Änderungen oder Ergänzungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich oder per E-Mail ankündigen (Änderungsmitteilung). Der Kunde kann den Änderungen mit einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, so werden die Änderungen oder Ergänzungen Vertragsbestandteil. Der Provider wird dem Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Folgen seines Verhaltens hinweisen. Widerspricht der Kunde der Änderung fristgerecht, kann der Provider den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich kündigen.
12 Haftung für Mängel
12.1 Für Mängel der vertragsgegenständlichen Leistungen steht der Provider ausschließlich nach Maßgabe dieser Ziffer ein, soweit die Beeinträchtigung nicht auf Einschränkungen der Verfügbarkeit beruhen.
12.2 Sind die von dem Provider nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen mangelhaft, wird er innerhalb angemessener Frist die Leistungen nach seiner Wahl nachbessern oder erneut erbringen. Beim Einsatz von Software Dritter, die der Provider zur Nutzung durch den Kunden lizenziert hat, besteht die Mängelhaftung in der Beschaffung und Einspielung von allgemein verfügbaren Upgrades, Updates oder Patches.
12.3 Schlägt die mangelhafte Erbringung der Leistungen aus Gründen, die der Provider zu vertreten hat, auch innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist fehl, kann der Kunde die vereinbarte Vergütung um einen angemessenen Betrag mindern.
12.4 Der Kunde wird dem Provider gemäß Ziffer 9.5 unverzüglich von aufgetretenen Mängeln schriftlich oder per E-Mail unterrichten.
12.5 Der Kunde wird bei der Beseitigung der Mängel unentgeltlich unterstützen und ihm insbesondere alle notwendigen Unterlagen, Daten etc. zur Verfügung stellen, die der Provider zur Analyse und Beseitigung der Mängel benötigt.
12.6 Weitergehende und andere als in dieser Ziffer ausdrücklich genannte Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Mängeln der vertraglichen Leistungen bestehen nicht, soweit der Provider nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen weitergehend haftet. Ziffer 17 dieses Vertrages bleibt unberührt.
13 Schutzrechte Dritter
13.1 Soweit der Kunde wegen der vertragsgemäßen Nutzung der von dem Provider erbrachten Leistungen wegen einer Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter gerichtlich verurteilt wird, stellt der Provider den Kunden von diese Ansprüchen unter folgenden Voraussetzungen frei:
13.1.1 Der Kunde benachrichtigt den Provider unverzüglich, sobald er von den gegen ihn geltend gemachten Ansprüchen Kenntnis erlangt, und
13.1.2 der Kunde räumt dem Provider die Kontrolle über alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen ein. Insbesondere wird der Kunde kein gerichtliches oder außergerichtliches Anerkenntnis der Ansprüche des Dritten abgeben, und
13.1.3 der Kunde unterstützt den Provider bei der Abwehr oder Beilegung der Ansprüche in angemessener Weise.
13.2 Über die Freistellungsverpflichtung in Ziffer. 13.1 hinaus ist der Provider dem Kunden nur dann zum Schadensersatz wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter verpflichtet, wenn der Povider an der Verletzung ein Verschulen trifft.
13.3 Die Rechte des Kunden gemäß dieser Ziffer bestehen nicht, soweit die Verletzung von Schutzrechten Dritter daraus resultiert, dass der Kunde
13.3.1 eine Änderung an den vertraglichen Leistungen durchgeführt hat, die von congree nicht im Rahmen dieses Vertrags oder in sonstiger Weise schriftlich genehmigt wurde, oder
13.3.2 die vertragliche Leistung in anderer Weise als zum Zwecke dieses Vertrages benutzt, oder
13.3.3 sie mit Hard- oder Software kombiniert, die nicht den in der im Angebot genannten Erfordernissen entspricht.
14 Allgemeine Haftung
14.1 Vorbehaltlich der Regelungen in den nachfolgenden Ziffern 14.2 bis 14.7 haftet der Provider, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Providers, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
14.2 Für Schäden, die durch grob fahrlässiges Verhalten sonstiger Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, wird die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen eines Vertrages - wie dem vorliegenden - typischerweise gerechnet werden muss.
14.3 Für Schäden, die durch den Provider, ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurden, haftet der Provider nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). In diesem Fall gilt die Haftungsbegrenzung bezüglich des zu ersetzenden Schadens nach Ziffer 14.2 dieser Haftungsregelung.
14.4 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung eingetreten wäre.
14.5 Der Provider übernimmt keine Garantie und kein Beschaffungsrisiko, es sei denn, er hat im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich eine als solche bezeichnete Garantie oder ein als solches bezeichnetes Beschaffungsrisiko übernommen.
14.6 Weitergehende und andere als in diesem Vertrag ausdrücklich genannte Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Recht, sind ausgeschlossen, soweit nicht im Rahmen zwingender gesetzlicher Vorschriften weitergehend gehaftet wird.
15 Datenschutz und Geheimhaltung
15.1 Die Vertragspartner beachten die gesetzlichen Vorschriften für den Schutz von personenbezogenen Daten, insbesondere die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), die für die Auftragsdatenverarbeitung und für Rechenzentren anwendbar sind, und werden die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten im Sinne von § 9 BDSG treffen.
15.2 Der Kunde beauftragt den Provider mit der Verarbeitung der Daten gemäß der in der Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungsbeschreibung. Weitere zum Datenschutz erforderliche Weisungen wird er dem Provider rechtzeitig schriftlich erteilen. Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde selbst oder durch den Provider personenbezogene Daten, so steht der Kunde dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes den Provider von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
15.3 Ausschließlich der Kunde bleibt sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne „Herr der Daten“ (§ 11 BDSG). Der Kunde ist hinsichtlich der Verfügungsbefugnis und des Eigentums an sämtlichen kundenspezifischen Daten (eingegebene Daten, verarbeitete, gespeicherte Daten, ausgegebene Daten) allein berechtigt. Der Provider nimmt keinerlei Kontrolle der für den Kunden gespeicherten Daten und Inhalte bezüglich einer rechtlichen Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung vor; diese Verantwortung übernimmt ausschließlich der Kunde.
15.4 Der Provider ist nur berechtigt, die kundenspezifischen Daten ausschließlich nach Weisung des Kunden (z.B. zur Einhaltung von Löschungs- und Sperrungspflichten) und im Rahmen dieses Vertrages zu verarbeiten und / oder zu nutzen; insbesondere ist es dem Provider verboten, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden die kundenspezifischen Daten Dritten auf jedwede Art zugänglich zu machen. Dies gilt auch, wenn insoweit eine Änderung oder Ergänzung der kundenspezifischen Daten erfolgt. Hingegen der Providder im Rahmen des datenschutzrechtlich Zulässigen während der Geltung dieses Vertrages zur Verarbeitung und Verwendung der Daten des Kunden berechtigt.
15.5 Der Kunde ist grundsätzlich nicht berechtigt, Zugang zu den Räumlichkeiten mit der Vertragssoftware sowie sonstigen Systemkomponenten zu verlangen. Hiervon unberührt bleiben Zutrittsrechte des Datenschutzbeauftragten des Kunden nach schriftlicher Anmeldung zur Prüfung der Einhaltung der Erfordernisse gemäß Anlage zu § 9 BDSG sowie des sonstigen gesetz- und vertragskonformen Umgangs des Providers mit personenbezogenen Daten im Rahmen des Betriebs der Vertragssoftware nach diesem Vertrag.
15.6 Die Vertragspartner werden alle Unterlagen, Informationen und Daten, die sie zur Durchführung dieses Vertrages erhalten und die ihnen als vertraulich bezeichnet werden, nur zur Durchführung dieses Vertrages verwenden und, solange und soweit sie nicht allgemein bekannt geworden sind, vertraulich behandeln. Die Vertragspartner werden ihren von diesem Vertrag betroffenen Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtung auferlegen. Diese Pflichten bleiben auch nach der Beendigung des Vertrages für weitere zwei Jahre, gerechnet ab Vertragsende, bestehen.
15.7 Der Provider kann Unteraufträge vergeben, hat aber den Unterauftragnehmern entsprechende Verpflichtungen aufzuerlegen.
16 Vertragslaufzeit, Kündigung
16.1 Vertragsbeginn und Vertragsende ergeben sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung.
16.2 Jeder Vertragspartner kann den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist schriftlich kündigen. Ein wichtiger Grund zur Kündigung besteht insbesondere, wenn
16.2.1 ein Vertragspartner gegen wesentliche Verpflichtungen oder wiederholt gegen nicht wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag verstößt und den Verstoß auch nach Aufforderung durch den anderen Vertragspartner nicht binnen angemessener Frist beseitigt, oder
16.2.2 einem Vertragspartner das Festhalten am Vertrag infolge von höherer Gewalt nicht zumutbar ist, oder
16.2.3 über das Vermögen des anderen Vertragspartners das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder die Eröffnung unmittelbar bevorsteht.
16.3 Alle Kündigungen nach diesem Vertrag haben schriftlich zu erfolgen, um wirksam zu sein.
16.4 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, gleich aus welchem Grund, sind die Parteien verpflichtet, das Vertragsverhältnis ordnungsgemäß abzuwickeln. Hierzu wird der Provider insbesondere
16.5 die im Rahmen des Vertrages gespeicherten Daten des Kunden auf Kosten von dem Provider, sowie eventuell im Rahmen des Vertrages erstellte Datenbanken, spätestens vier Wochen nach Vertragsende sowohl mittels Datenfernübertragung als auch auf Datenträgern in einer von dem Provider gewählten Form an den Kunden oder einen von diesem benannten Dritten herausgeben und
16.6 die Daten des Kunden nach Bestätigung der erfolgreichen Übertragung unverzüglich löschen und sämtliche angefertigte Kopien vernichten.
17 Schlussbestimmungen
17.1 Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform unter Ausschluss der elektronischen Form.
17.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner werden sich in diesem Fall bemühen, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung in wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt im Falle möglicher Lücken des Vertrags.
17.3 Zwischen den Parteien findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
17.4 Gerichtsstand ist nach Wahl der klagenden Partei Bremen oder der allgemeine Gerichtsstand des jeweiligen Beklagten.
Bremen, 6. August 2010
congree – Gabriele Köhn (Inh.)
Neue Medien für Wissenschaft und Wirtschaft
Am Deich 61-62
28199 Bremen
Deutschland
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